Allgemeine Vermiet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
Dresen &
Busenbecker e.K. (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für alle Aufträge, die durch uns oder eine von uns
beauftragte Firma
durchgeführt werden.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die unseren AGB entgegenstehen,
lehnen wir hiermit
ab, wie auch immer die Klausel in den Geschäftsbedingungen des Partners
über die
Wirksamkeit seiner Bedingungen lauten mag.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen/Zeichnungen
Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich Offerten, die uns nicht
zur Annahme der
Bestellung bzw. des Auftrages zwingen.
Angaben von Dresen & Busenbecker e.K. zum
Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie
unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen
jeglicher Art) sind -
sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde -
nur annähernd
maßgeblich.
Alle Maßangaben sind ca.-Maße. Dresen & Busenbecker e.K. behält sich Abweichungen in
Form, Maß und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist.
Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein.
An allen Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
benötigt der Kunde unsere
schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichgeltenden
Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe bzw. Veranstaltung.
Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die
messeseitigen
Anschlusskosten und Abhängepunkte sowie
Gebühren aller Art, die von der Messegesellschaft
, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden pp. erhoben werden.
Die Zahlung der Rechnungssumme wird wie folgt fällig: 50 % der
Rechnungssumme bei
Auftragserteilung und 50 % nach erfüllter Leistung mit einem
Zahlungsziel von 14 Tagen. Der
Abzug von Skonto ist ausgeschlossen, solang nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen
gem. den jeweiligen
Banksätzen für kurzfristige Kredite.
§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Alle Bestellungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde erhält nach
Eingang der Bestellung
innerhalb einer Woche eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Zusatzaufträge und/oder
Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Änderungen im Leistungsumfang sind bis zu 8 Wochen vor Messebeginn
kostenfrei möglich.
Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die
Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle der Stornierung fallen folgende Schadensersatzzahlungen an,
welche vom Kunden an
die Firma Dresen & Busenbecker e.K. Zu Leisten sind:
-40% der Auftragssumme bei Stornierung
-60% der Auftragssumme, wenn eine Stornierung später als 30 Werktage vor
Messebeginn
erfolgt
-80% der Auftragssumme, wenn eine Stornierung später als 14 Werktage vor
Messebeginn
erfolgt
-100% wenn eine Stornierung weniger als 10 Werktage vor Messebeginn
erfolgt
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens
bei der Dresen &
Busenbecker e.K. maßgeblich.
§ 6 Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Rücktritt des Mieters/Kunden Sollte die Veranstaltung aus irgendwelchen
Gründen trotz
Auftragsbestätigung abgesagt werden, entstehen folgende Kosten abzüglich
Einsparungen die
durch Weitervermietung oder sonstige Einsparung bei Lieferanten getätigt
werden können. Der
Abzug erfolgt ohne Nachweis seitens Dresen & Busenbecker:
·60 Tage vor Verladung 25% von der Auftragssumme
·40 Tage vor Verladung 50% von der Auftragssumme
·20 Tage vor Verladung 75% von der Auftragssumme
·10 Tage vor Verladung 100% von der Auftragssumme
§ 7 Liefer- und Montagezeit, Transporte
Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind
annähernd, wenn
nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn
Verzögerungen eintreten,
muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Dresen &
Busenbecker e.K. setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Bestellers -
insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn - voraus.
Sollten diese
Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann Dresen & Busenbecker vom
Vertrag zurücktreten.
Höhere Gewalt, Epedemien, Pandemien, Streik,
Transportverzüge, behördliche Anordnungen,
Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder
verspätete Lieferung
von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg,
Energieverknappung und
dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit.
Sofern Leistungen bei Messen erbracht werden, umfassen die
Angebotspreise nicht den
Aufwand und die Kosten für Lieferungen und Leistungen, die
ausschließlich von
Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch
genommen werden
müssen, wie etwa Speditionsleistungen auf dem Messegelände ( z.B. Transport auf dem
Messegelände, Gestellung von Gabelstaplern und Hubwagen,
Leerguthandling, Entsorgung,
usw.) es sei denn, diese Leistungen sind im Angebot ausdrücklich
genannt.
§ 8 Abnahme/Übergabe
Der Messestand gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße
Übergabe des
Messestandes oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe
stattgefunden hat.
§ 9 Mängel
Mit der abgeschlossenen Übergabe des Messestandes gilt die Leistung als
erbracht.
Mängelrügen können danach nicht mehr geltend gemacht werden.
Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte
Aufstellung oder Montage
des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung und
sonstige
Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns
zurückzuführen sind.
§ 10 Vermietung
Die von Dresen & Busenbecker gelieferten und/oder montierten
Mietsachen sind durch den
Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den
vereinbarten Zweck und nur für
die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer -
ab Abnahme bis zur
Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung
und Verlust und
hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an
Dritte ist nicht gestattet.
Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen
Zustand, der
Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.
§ 11 Versicherungen
Die Miet-Ausstattung ist nicht versichert. Eine Versicherung der
Miet-Ausstattung für die
Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird
empfohlen
Für vom Kunden veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das
Versandgut nur auf
ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.
Vom Kunden aufgrund schriftlicher Vereinbarung zur Einlagerung
übernommenes Gut, ist,
soweit nicht anderes vereinbart ist, nicht
versichert
§ 12 Datenschutz
Die Dresen & Busenbecker e.K. sieht die
ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener
Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt,
die eingesehen werden
kann unter https://www.busenbecker.de/datenschutz.html.
§ 13 Haftung
Dresen & Busenbecker e.K. haftet nicht im
Falle der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter sowie von
Subauftragnehmern, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten
handelt.
Soweit Dresen & Busenbecker e.K. auf
Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden
begrenzt, die Dresen & Busenbecker bei Vertragsschluss als mögliche
Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der
Umstände, die ihr
bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge
von Mängeln des
Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche
Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Gegenstandes typischer Weise zu
erwarten sind. Dies
gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden am Leib, der Gesundheit
oder dem Körper
beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit des Kunden oder des von
ihm Beauftragten.
Soweit Dresen & Busenbecker e.K.
technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und
diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten,
vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher
Haftung.
Für vom Kunden übergebenes Material (Exponate, Werbematerial und
sonstige technische
Geräte) wird nicht gehaftet.
§ 14 Rücktrittsrecht
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt,
welche sich auf
unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich
herausstellender Unmöglichkeit der
Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts
bestehen nicht.
§ 15 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein bzw.
werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
oder zur Unwirksamkeit
sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB
Regelungs-lücken
enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen
Regelungen als
vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages
und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke
gekannt hätten.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen dem
Verwender und dem Auftraggeber ist Wuppertal. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen Dresen & Busenbecker e.K.
und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand 10/2020)